Der Vertragsstaat, in dem der Verdächtige strafrechtlich verfolgt wird, teilt nach innerstaatlichem Recht oder nach den anwendbaren Verfahren den Ausgang des Verfahrens dem Generalsekretär der Vereinten Nationen mit; dieser unterrichtet die anderen Vertragsstaaten.
起诉被指控罪犯的缔约国应依照其国内法或可适用的程序,将诉讼程序的终局结果通

国秘书长,由其将此情况转达其他缔约国。


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